Woher bekommen die Schülerinnen und Schüler das Gesundheitszeugnis?
Alle Schülerinnen und Schüler, welche z. B. im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder mit Lebensmitteln arbeiten, brauchen ein Gesundheitszeugnis. Der Betrieb gibt Auskunft über die Notwendigkeit der Belehrung, auch die Klassenlehrkraft kann diesbezüglich Auskunft geben. Das Gesundheitszeugnis kann selbstständig online bei der Stadt Göttingen erworben werden.
Diesen Hyperlink bitte bei "Stadt Göttingen" hinterlegen: https://www.goettingen.de/buergerservice/dienstleistungen/belehrung-zum-umgang-mit-lebensmitteln-900000610-0.html?myMedium=1
Wie kommen die Schülerinnen und Schüler zu ihrem Betrieb?
Bei der Auswahl des Praktikumsbetriebes ist zu bedenken, dass die Anfahrt von Ihnen organisiert werden muss. Schülerinnen und Schüler, welche mit Bus oder Bahn fahren, erhalten für diese Zeit eine Berechtigungskarte und können damit die günstigsten Kosten (Wochenkarten) rückerstattet bekommen. (Karte wird durch die Klassenlehrer ausgeteilt)
Wer betreut die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums?
Durch den jeweiligen Betrieb werden Ansprechpersonen bereit gestellt. Weiterhin werden alle Schülerinnen und Schüler persönlich durch Lehrer aus dem Klassenteam betreut. In der Regel erfolgt ein Besuch im Betrieb und ein Telefongespräch.